Home

Startseite

John Lennon
New York
Reisekosten / Leistungen Anmeldung

Fotos 2005 London
Fotos 2010 New York

Einreisebestimmungen

Pressemitteilung
Pressebericht

 

Einreisebestimmungen USA      

Ab dem 12. Januar 2009 müssen sich USA-Reisende ohne Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten bis spätestens 72 Stunden vor Abflug über das Online-System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei und für 2 Jahre gültig. Die Angaben entsprechen dem heutigen Einreiseformular I94W, das Sie bis Januar 2009 im Flugzeug erhalten. Die Registrierung kann auch von einer dritten Person oder Ihrem Reisebüro vorgenommen werden. Sollten sich Ihre persönlichen Daten und/oder Ihr Reiseziel innerhalb der USA im Zeitraum zwischen Ihrer Registrierung und Ihrem Abflug ändern, müssen Sie Ihre neuen Daten vor Einreise aktualisieren. Die Registrierungsseite <http://esta.cbp.dhs.gov> wird ab 01. August 2008 freigeschaltet. Hier können Sie sich auch bereits vor dem 12. Januar 2009 auf freiwilliger Basis registrieren. Weitere Informationen finden Sie unter   www.dhs.gov

Seit 26. Oktober 2004 haben die USA ihre Einreisebestimmungen geändert. Für alle Nationen, die am US Visa Waiver Programm (u.a. Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande) teilnehmen ist die visumsfreie Einreise seit diesem Zeitpunkt nur noch mit einem maschinenlesbaren Pass möglich. Für deutsche Staatsbürger ist damit der rote Europapass gemeint.

Grüne Pässe, wie sie z.B. für kurzfristigen Passersatz, etc. von den deutschen Behörden ausgestellt werden, berechtigen seit 26.10.2004 nicht mehr zur visumsfreien Einreise in die USA. 

Von der Neuregelung betroffen sind auch Kinder und Babys. Jedes Kind (auch Babys) benötigt einen eigenen Europapass. Einreise mit Kinderausweis oder Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.
Ein Reisender ohne maschinenlesbaren Pass muss bei der Einreise in die USA ein US Visum vorlegen. Informationen zur Beantragung eines US Visums findet man unter www.usembassy.de/visa.

Gäste, die versuchen, ohne maschinenlesbaren Pass bzw. gültiges Visum in die USA zu reisen, werden von der Beförderung ausgeschlossen.

Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten verfügen. Verfügen nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellte Reisepässe nicht über biometrische Daten, müssen sie vor der Einreise mit einem Visum versehen werden. Vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellte, maschinenlesbare Reisepässe berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programmes.

Wichtig: Seit dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere wichtige Informationen  können auf der Website  http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/index.html eingesehen werden 

Medizinische Hinweise

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundes- zentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

Feuerzeuge auf Flügen in die USA

Die Transport -Sicherheitsbehörde der USA hat entschieden, dass Feuerzeuge als gefährliche Güter einzustufen sind und seit 14. April 2005 auf Flügen in die sowie via und von den USA weder im registrierten Gepäck noch im Handgepäck zum Transport zugelassen sind. Bitte informieren Sie unsere gemeinsamen Kunden dementsprechend. Die bei der Sicherheitskontrolle gefundenen Feuerzeuge werden durch die zuständige Behörde beschlagnahmt.

Handgepäckbestimmungen

Auf Anordnung der deutschen Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe wieder in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Diese müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.

Ausnahmen gelten für verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der Sicherheitskontrolle gekauft werden, dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden.

Fluggäste finden detaillierte Informationen zu den aktuellen Handgepäckbestimmungen unter der Website der jeweiligen Airline oder des entsprechendes Flughafens.

Fotos 2005 London und Liverpool

Impressum